Unsere Satzung
Die Satzung regelt, wie unser Verein arbeitet — wer Mitglied werden kann, was der Vereinszweck ist und wie Entscheidungen getroffen werden. Hier findest du die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst. Das rechtsverbindliche Original bekommst du als PDF.
🏛️§ 1Name, Sitz, GeschäftsjahrWir heißen „Stommelner Familienverein“, sitzen in Pulheim und arbeiten kalenderjahrweise.
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Wir heißen „Stommelner Familienverein“, sitzen in Pulheim und arbeiten kalenderjahrweise.
- • Vereinsname: Stommelner Familienverein
- • Eintragung ins Vereinsregister mit Zusatz „e.V.“ vorgesehen
- • Sitz: Neusser Gasse 112, 50259 Pulheim
- • Geschäftsjahr = Kalenderjahr
🎯§ 2Zweck des VereinsWir bringen Familien in Stommeln und Umgebung zusammen und stärken den generationsübergreifenden Austausch — gemeinnützig.
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Wir bringen Familien in Stommeln und Umgebung zusammen und stärken den generationsübergreifenden Austausch — gemeinnützig.
- • Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (§§ 51 ff. AO)
- • Familien in Stommeln vernetzen — Kinder, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Angehörige
- • Aktivitäten, Veranstaltungen und Freizeitangebote für Familien organisieren
- • Vernetzung und gegenseitige Unterstützung zwischen Familien fördern
- • Andere Vereine und Initiativen bei familienfreundlichen Projekten unterstützen
- • Offen für alle Familienformen und Generationen
💰§ 3MittelverwendungAlles Geld fließt in die Vereinszwecke — Mitglieder bekommen nichts, niemand wird begünstigt.
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Alles Geld fließt in die Vereinszwecke — Mitglieder bekommen nichts, niemand wird begünstigt.
- • Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
- • Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln
- • Keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen an einzelne Personen
🙋§ 4Erwerb der MitgliedschaftJede geschäftsfähige Person kann Mitglied werden. Minderjährige Kinder werden von ihren Eltern kostenfrei angemeldet.
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Jede geschäftsfähige Person kann Mitglied werden. Minderjährige Kinder werden von ihren Eltern kostenfrei angemeldet.
- • Mitglied werden können alle geschäftsfähigen Personen, die den Zweck unterstützen
- • Minderjährige Kinder: Anmeldung durch Erziehungsberechtigte, kostenfrei
- • Aufnahmeantrag an den Vorstand — der Vorstand entscheidet
💳§ 5MitgliedsbeiträgeEs gibt Mitgliedsbeiträge. Die Beitragsordnung regelt Höhe und Fälligkeit — aktuell 36 € (1 Erwachsener) bzw. 54 € (2 Erwachsene) pro Jahr.
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Es gibt Mitgliedsbeiträge. Die Beitragsordnung regelt Höhe und Fälligkeit — aktuell 36 € (1 Erwachsener) bzw. 54 € (2 Erwachsene) pro Jahr.
- • Mitgliedsbeiträge werden erhoben
- • Vorstand beschließt die Beitragsordnung
- • Beitrag wird bei Eintritt fürs laufende Kalenderjahr fällig
👋§ 6Beendigung der MitgliedschaftAustritt jederzeit — wirkt aber zum Ende des Kalenderjahres. Der Beitrag bleibt bis dahin fällig.
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Austritt jederzeit — wirkt aber zum Ende des Kalenderjahres. Der Beitrag bleibt bis dahin fällig.
- • Ende durch Austritt, Ausschluss oder Tod
- • Austritt ist jederzeit möglich
- • Wirksam wird der Austritt zum Jahresende
- • Beitrag wird nicht anteilig erstattet
⚖️§ 7Ausschluss von MitgliedernBei schweren Verstößen kann der Vorstand einstimmig ein Mitglied ausschließen. Vorher hat das Mitglied Anhörungsrecht.
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Bei schweren Verstößen kann der Vorstand einstimmig ein Mitglied ausschließen. Vorher hat das Mitglied Anhörungsrecht.
- • Einstimmiger Vorstandsbeschluss erforderlich
- • Gründe: grober Verstoß gegen Satzung/Ziele oder Beitragsrückstand trotz Mahnung
- • Stellungnahme des Mitglieds vor dem Ausschluss
🧩§ 8Organe des VereinsZwei Organe: die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
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Zwei Organe: die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
- • Mitgliederversammlung
- • Vorstand
🗳️§ 9MitgliederversammlungMindestens einmal im Jahr. Kann auch online oder hybrid stattfinden. Einladung per E-Mail eine Woche vorher.
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Mindestens einmal im Jahr. Kann auch online oder hybrid stattfinden. Einladung per E-Mail eine Woche vorher.
- • Mindestens einmal jährlich
- • Einladung eine Woche vorher per E-Mail mit Tagesordnung
- • Beschlussfähig unabhängig von der Zahl der Anwesenden
- • Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
- • Präsenz, online oder hybrid — Vorstand entscheidet über die Form
- • Satzungsänderungen: 2/3 der abgegebenen Stimmen
🤝§ 10VorstandVorstand aus Vorsitzendem, Stellvertreter/in, Schatzmeister/in und Schriftführer/in. Amtszeit 2 Jahre.
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Vorstand aus Vorsitzendem, Stellvertreter/in, Schatzmeister/in und Schriftführer/in. Amtszeit 2 Jahre.
- • Erweiterter Vorstand: Vorsitzende/r, Stellvertreter/in, Schatzmeister/in, Schriftführer/in
- • Vorstand nach § 26 BGB: Vorsitzende/r und Stellvertreter/in, jeweils einzeln vertretungsberechtigt
- • Beschlussfähig ab der Hälfte anwesend — auch per Text/Telefon/Video
- • Amtszeit: zwei Jahre, Wiederwahl möglich
- • Wahl in der Mitgliederversammlung, auf Antrag geheim
📋§ 11Aufgaben des VorstandesDer Vorstand führt die laufenden Geschäfte und kann Arbeitskreise oder Beauftragte einsetzen.
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Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und kann Arbeitskreise oder Beauftragte einsetzen.
- • Laufende Geschäfte des Vereins
- • Alles außer dem, was der Mitgliederversammlung vorbehalten ist
- • Kann Beauftragte und Arbeitskreisleiter/innen ernennen
🔍§ 12KassenprüfungZwei unabhängige Kassenprüfer/innen prüfen jährlich die Kasse und empfehlen die Entlastung des Vorstands.
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Zwei unabhängige Kassenprüfer/innen prüfen jährlich die Kasse und empfehlen die Entlastung des Vorstands.
- • Zwei Kassenprüfer/innen, für 2 Jahre gewählt
- • Dürfen nicht Vorstandsmitglied sein
- • Prüfen Buchführung und Mittelverwendung
- • Berichten der Mitgliederversammlung und empfehlen die Entlastung
🧒§ 13KinderbeiratKinder haben eine eigene Stimme: Der Kinderbeirat berät bei der Planung von Angeboten.
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Kinder haben eine eigene Stimme: Der Kinderbeirat berät bei der Planung von Angeboten.
- • Freiwillige Beteiligung minderjähriger Vereinsmitglieder
- • Beratende Funktion
- • Wirkt insbesondere bei der Planung von Angeboten mit
🌅§ 14Auflösung des VereinsAuflösung nur mit 2/3-Mehrheit. Vermögen geht an eine gemeinnützige Körperschaft für Jugend- und Familienhilfe.
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Auflösung nur mit 2/3-Mehrheit. Vermögen geht an eine gemeinnützige Körperschaft für Jugend- und Familienhilfe.
- • Auflösungsbeschluss in der Mitgliederversammlung
- • Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen
- • Vermögen geht an eine gemeinnützige Körperschaft für Jugend- und Familienhilfe
🎉§ 15InkrafttretenDie Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.05.2026 in Kraft.
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Die Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.05.2026 in Kraft.
- • Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.05.2026
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